Allgemeine Geschäftsbedingungen der RecySwiss GmbH
Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der RecySwiss GmbH und Kunden (Verkäufern/Käufern von Material oder Empfängern von Dienstleistungen) im Rahmen abgeschlossener Verträge oder Kontrakte.
1.2 Der Begriff "Material" bezieht sich auf alle Metalle wie Schrott, Eisen, Metalle, Werkstoffe etc., die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen RecySwiss GmbH und dem Kunden gehandelt werden.
1.3 Jegliche Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform, sei es in einer Offerte oder per E-Mail.
Offerten und Preise
2.1 Kauf-Offerten von Metallen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von der RecySwiss GmbH abgegeben wurden. Mündliche Offerten und Änderungen von Vertragsbedingungen müssen schriftlich bestätigt werden.
2.2 Die angegebenen Verkaufspreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Transportkosten sind nur dann in den Preisen enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Die Einhaltung vereinbarter Abholfristen und Termine ist Voraussetzung für die Gültigkeit der angebotenen Preise. Bei verspäteten Lieferungen behält sich RecySwiss GmbH das Recht vor, die Preise anzupassen.
2.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
2.5 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an.
2.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich RecySwiss GmbH das Recht vor, Lieferungen zurückzuhalten und anderweitig zu veräußern oder Verträge fristlos zu kündigen.
Ankauf und Annahme von Material
3.1 In der Regel erfolgt der Erfüllungsort im Werk der RecySwiss GmbH.
3.2 Mit der Annahme des Materials im Werk der RecySwiss GmbH gehen Eigentum, Nutzen und Gefahr auf RecySwiss GmbH über.
3.3 RecySwiss GmbH behält sich das Recht vor, das Material zu prüfen und bei Mängeln die Annahme zu verweigern oder eine Preisminderung zu verlangen.
3.4 Die Beurteilung des Materials erfolgt spätestens seitens des Lagerstandorts durch RecySwiss GmbH, basierend auf Gewicht, Menge und Qualität.
3.5 Termine für die Lieferung und Bereitstellung von Material sind verbindlich.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Lieferungen den Vereinbarungen entsprechen und frei von Mängeln sind.
Verkauf von Material
4.1 Der Verkauf erfolgt ab Werk, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Die Übergabe des Materials ändert nichts am Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
4.3 Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
4.4 Bei Zahlungsunsicherheiten behält sich RecySwiss GmbH vor, Vorauskasse zu verlangen oder die Lieferung zurückzuhalten.
4.5 Es besteht keine Gewährleistung für die Eignung des Materials für bestimmte Zwecke.
4.6 Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt erfolgen.
Erbringung von Dienstleistungen
5.1 Dienstleistungen werden sorgfältig und unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erbracht.
5.2 Drittparteien können ohne Zustimmung des Kunden hinzugezogen werden.
Haftung
6.1 Die Haftung der RecySwiss GmbH beschränkt sich auf grob fahrlässig oder absichtlich verursachte direkte Schäden.
6.2 Der Kunde haftet für Schäden, die aus Vertragsverletzungen resultieren.
6.3 Bei höherer Gewalt oder externen Einflüssen besteht keine Haftung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
7.1 Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
7.2 Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz.
Schlussbestimmungen
8.1 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind gehalten, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
8.2 Ohne Zustimmung der RecySwiss GmbH darf der Kunde Rechte und Pflichten aus Verträgen mit der RecySwiss GmbH nicht auf Dritte übertragen. Gültig ab 01. Mai 2024.